Geschenkkartenrichtlinie – Gültigkeit von ein Jahr
- Gültigkeitsdauer: Alle ausgestellten Geschenkkarten sind ab dem Kaufdatum ein Jahr lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Geschenkkarte und kann nicht mehr für Einkäufe verwendet werden.
- Nutzung und Einlösung: Während der einjährige Gültigkeitsdauer können Geschenkkarten je nach den mit der jeweiligen Geschenkkarte verbundenen Bedingungen für Einkäufe in unseren Filialen oder auf unserer Website verwendet werden.
- Keine Rückgabe oder Rückerstattung: Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist der Restbetrag der Geschenkkarte nicht erstattungsfähig und das Guthaben verfällt. Für ungenutzte Guthaben wird keine Rückerstattung gewährt.
- Kontostand prüfen: Kunden können den Restbetrag ihrer Geschenkkarte jederzeit über unsere Website oder im Geschäft überprüfen.
- Verlängerung oder Neuausstellung: Geschenkkarten können nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert oder neu ausgestellt werden.
- Ausnahmen: In einigen Fällen, beispielsweise aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder Werbekampagnen, können Ausnahmen von der Standardgültigkeitsdauer gemacht werden. Dies wird auf der Geschenkkarte oder in den zugehörigen Bedingungen deutlich angegeben.
- Auf dem Geschenkgutschein selbst muss weder das Ausstellungsdatum noch das Ablaufdatum angegeben werden, sofern die Gültigkeitsdauer für alle Parteien klar ist und dem Kunden alle Mittel (Kaufbeleg) zur Verfügung stehen . Der Kaufbeleg dient zur Bestimmung des Beginns und Endes des Gültigkeitszeitraums. Das bedeutet, dass der Verbraucher den Kaufbeleg zusammen mit dem Geschenkgutschein aufbewahren muss.